FAQs - Kulturzentrum Bräuhaus

Eine Feier will gut geplant sein. Da ergeben sich sicher immer wieder Fragen zu den Räumen, zum Ablauf oder generell zu den Vorgaben und Regeln einer Location. Hier sind die häufigsten Fragen zum Kulturzentrum Bräuhaus für Sie zusammengetragen. 

ein weißes Haus mit Bäumen davor

1. Zu welchen Öffnungszeiten kann ich im Kulturzentrum Bräuhaus die zuständigen Personen erreichen?

Für die Reservierung von Räumlichkeiten im Kulturzentrum Bräuhaus oder für allgemeine Fragen steht Ihnen die Stadtgemeinde Eferding unter 07272 5555 oder kulturzentrum@eferding.at zu folgenden Öffnungszeiten zur Verfügung: Montag bis Freitag: von 8 – 12 Uhr und zusätzlich Dienstag: von 14 – 18 Uhr.

Für einen Besichtigungstermin oder ebenfalls allgemeine Auskünfte stehen Ihnen unsere Bräuhaustechniker unter 0664 73 50 00 66 oder 0664 44 00 512 bzw. unter technik.braeuhaus@eferding.at zur Verfügung. Diese sind von Mo-Fr von 8 – 11:30 Uhr erreichbar.

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2. Ist immer eine Ansprechperson Vorort?

Das Kulturzentrum Bräuhaus ist NICHT dauerhaft besetzt. Grundsätzlich können Sie nach einer Einschulung von unseren Haustechnikern Ihre Veranstaltung selbst abhalten. 

Nach Vereinbarung können unsere Haustechniker auch bei der Veranstaltung als Saalaufsicht oder Brandschutzbeauftrage anwesend sein. 

Bei Risikoveranstaltungen wie z. B. Maturabälle udgl. MUSS einer unserer Techniker anwesend sein.

 Die Leistung unserer Techniker wird wie folgt inkl. 20 % MwSt. in Rechnung gestellt:
Hauswartdienst bzw. Brandschutzbeauftragter pro Stunde€        63,60
Nachttarif (20:00 - 07:00 Uhr) + 50%  €        93,60
Sonn- und Feiertagstarif + 100%     €       124,80

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3. Kann ich das Kulturzentrum Bräuhaus vorab besichtigen?

Eine Besichtigung Vorort ist nach Terminvereinbarung mit unseren Haustechnikern möglich. Diese sind von Mo-Fr von 8 – 11:30 Uhr unter 0664 73 50 00 66 oder 0664 44 00 512 bzw. unter technik.braeuhaus@eferding.at erreichbar.

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4. Ist Mobiliar vorhanden oder muss ich das zusätzlich buchen?

Eine Grundausstattung an Stühlen, Tischen und Stehtischen ist vorhanden. Nicht vorhanden sind runde Tische. Diese sind vom Veranstalter selbst zu besorgen.

Weiters ist für Veranstaltungen im Innenhof ausschließlich eine Bestuhlung mit Biergarnituren möglich. Auch diese sind durch den Veranstalter zu organisieren.

Die Bestuhlung kann entweder durch Sie selbst oder durch unsere Haustechniker erfolgen. Die Bestuhlung durch unsere Haustechniker wird je nach Bestuhlungswunsch lt. unserer Tarifordnung in Rechnung gestellt. Diese finden Sie hier >>

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5. Ist Geschirr vorhanden?

Ja. Das Kulturzentrum verfügt über:

Gläser:Kaffeegeschirr:Geschirr:Besteck:

150   Weingläser       1/1/4
144   Sektgläser
144   Bierstangen    0,3 Liter
180   Bierstangen    0,5 Liter
216   Limo Gläser     0,35 Liter
100   Stamperl          2 - 4 cl
45   Karaffen           1 Liter

150   Tassen für Verlängerten
35   Espressotassen
35   Cappuccinotassen

150   Teller flach 29cm
300   Teller flach 21cm
150   Suppentassen

300   Messer
300   Gabeln
150   Löffel
120   Kuchengabeln
120   Kaffeelöffel

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6. Ist die Reinigung des Saales in der Saalmiete inbegriffen oder muss ich diese extra bezahlen?

Die Räumlichkeiten des Kulturzentrum Bräuhaus sind vom Veranstalter besenrein zu hinterlassen. Ist dies gewährleistet, so wird keine Reinigung zusätzlich verrechnet. Wenn die Räumlichkeiten nicht entsprechend besenrein bzw. die Küche, Tische und Stehtische sauber hinterlassen werden, wird die Reinigung inkl. 20 % MwSt. in Rechnung gestellt.

Entgelt für Reinigungsaufwand pro Stunde€ 43,20
Nachttarif (20:00 - 07:00 Uhr) + 50%€ 64,80
Sonn- und Feiertagstarif + 100% € 86,40

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7. Ist die Mitnahme von Tieren erlaubt?

Die Mitnahme von Tieren (ausgenommen Blindenführhunde) zur Veranstaltung ist nicht gestattet.

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8. Gibt es eine Garderobe bzw. Schließfächer?

Ja, es steht eine Garderobe zur Verfügung. Diese ist kostenlos, jedoch nicht betreut.

Es sind keine Schließfächer vorhanden.

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9. Wo kann ich parken?

Direkt neben dem Kulturzentrum Bräuhaus stehen ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung.

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10. Muss ich die Tischwäsche (Tischdecken, Hussen) selbst mitbringen oder gibt es eine Möglichkeit die Tischwäsche vom Kulturzentrum zu erhalten?

Es ist keine Tischwäsche im Kulturzentrum vorhanden und muss daher vom Veranstalter eigens organisiert werden.

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11. Ich benötige Vor- und Nachlaufzeiten für meine Veranstaltung - was muss ich beachten?

Der Auf/Abbau zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn und zwei Stunden nach Veranstaltungsende sind in der Raummiete inkludiert. Davor bzw. danach gilt die Auf- und Abbaupauschale bis zur Erreichung des Halb- bzw- Ganztagestarifs.

 

Für Aufbautage bzw. Abbautage vor oder nach dem Veranstaltungstag ist ein Probe-/Rüsttag zu buchen.

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12. Für wie viele Personen ist das Kulturzentrum ausgelegt?

Insgesamt ist die maximale Personenanzahl mit 720 Personen festgelegt.

  • Der Nibelungensaal bietet bei Tisch Platz für 352 Personen, bei einer Kino/Theaterbestuhlung für 420 Personen. 
  • Die Galerie kann ebenfalls bestuhlt werden, bei Tisch wird hier Platz für 84 Personen geboten, bei einer Kino/Theaterbestuhlung finden hier 100 Personen Platz. 
  • Bei Tisch bietet das Braugewölbe Platz für rund 65 Personen, bei Kinobestuhlung 106.
  • Das wunderschöne Keplergewölbe im Osttrakt des Gebäudes bietet bei Tisch Platz für rund 90 Personen. Bei einer Kinobestuhlung für 96.

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13. Wie erhalte ich Karten zu den Veranstaltungen?

Der Kartenverkauf ist je Veranstalter unterschiedlich. Sie erhalten also über die Veranstalter Informationen zum Kartenverkauf.

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14. Dürfen Getränke in den Saal mitgenommen werden?

Bei Veranstaltungen mit Reihenbestuhlung also Kinobestuhlung/Theaterbestuhlung ist die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Veranstaltungsraum nicht gestattet.

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15. Wie ist das Kulturzentrum Bräuhaus technisch ausgestattet?

Folgende technische Ausrüstung ist im Kulturzentrum vorhanden:

  • Beamer und Leinwand im Nibelungensaal
  • Tonanlage mit 2 Saalmikros und 2 Headsets im Nibelungensaal
  • Mischpult für Ton und Bühnenlicht. 
  • Mobile Leinwand und Beamer für Braugewölbe und Keplergewölbe

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16. Gibt es Förderungen für die Räumlichkeiten im Kulturzentrum?

Hält ein Veranstalter Veranstaltungen in Serie ab, sprich an einander folgenden Tagen bzw. an einander folgenden Wochenenden ab, so wird für den ersten Veranstaltungstag 100% der Benützungsgebühr vorgeschrieben; für jeden weiteren Veranstaltungstag wird eine 10%ige Ermäßigung, bis zu 50% der Benützungsgebühr ab der 6. Veranstaltung gewährt.

 

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Sie haben noch Fragen? - Ihre Ansprechpartnerin:

eine Frau sitzt an einem SchreibtischKatrin Fraueneder
Tel.: +43 (7272) 55 55 1130
katrin.fraueneder@eferding.at