Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet. Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde beider Elternteile,
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile,
- Heiratsurkunde der Eltern,
- Meldenachweise beider Elternteile und
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B.: wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)