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Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet. Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile,
  • Heiratsurkunde der Eltern,
  • Meldenachweise beider Elternteile und
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B.: wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise € 17,20 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)

Zuständig


Maria Lux
Kontaktdaten von Maria Lux, BA
FunktionPersonalangelegenheiten, Standesamt
NameMaria Lux, BA
Telefon+43 7272 5555 1221
Faxnummer+43 7272 5555 1150
E-Mail (offiziell)maria.lux@eferding.at

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