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Wasseranschlussgebühren

Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke ja m² Bemessungsgrundlage nach Abs. (2) EUR 18,14, mindestens aber EUR 2.721,00 und für unbebaute Grundstücke als Mindestanschlussgebühr EUR 2.721,00.

Gültig ab 1. Jänner 2026.

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Zuständig