Wasserverbrauchsgebühren

Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Wasserverbrauch unabhängigen Kosten wird je angeschlossenes Grundstück eine Grundgebühr in einer Höhe von € 108,00 eingehoben. Diese beinhaltet eine Abnahmemenge von 60 m³.

Zusätzlich wird eine verbrauchsabhängige Gebühr eingehoben. Diese beträgt für die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossene Grundstücke bei einer Abnahmemenge ab dem 60 m³, € 1,80 m³. 

Für die beigestellten Funkwasserzähler der Größe 2,5 m³ und 16,0 m³, sowie der analogen Wasserzähler der Größe 50,0 m³ und 80,0 m³ ist eine Gebühr in der nachstehend angeführten Höhe zu entrichten. Sie beträgt je Wasserzähler und Kalenderjahr:

2,5 m³ pro Stunde€ 14,40 pro Jahr
16,0 m³ pro Stunde€ 36,00 pro Jahr
50,0 m³ pro Stunde€ 126,10 pro Jahr
80,0 m³ pro Stunde€ 144,10 pro Jahr


Für die beigestellten Wasserzähler der Größe 2,5 m³ und 16,0 m³ ohne Funkauslesung ist zur Abdeckung der Fixkosten eine zusätzliche Gebühr von jährlich € 75,00 zu entrichten.

Gültig ab 1. Jänner 2024.

zur Wassergebührenordnung >>