Kanalbenützungsgebühr m² Verrechnungsfläche

Die Grundgebühr beträgt pro Jahr € 0,58 je Quadratmeter der gemäß § 2 Abs. 2 ermittelten Bemessungsgrundlage; weiters € 1,59 pro m³ verbrauchtem Wasser; mindestens jedoch € 95,40 (entspricht 60 m³).

Der Wasserverbrauch wird gemäß den Mengenangaben des Wasserverbandes Eferding und Umgebung per 31.12. des Vorjahres zur Verrechnung gebracht.

Gültig ab 1. Jänner 2024.

Für die Ableitung der von einem Grundstück in die öffentliche Misch- oder Regenwasserkanalisation eingeleiteten Niederschlagswässer von Dach-, Vor-, Parkplätzen und sonstigen befestigten Flächen, ab einer Fläche von 800 m², eine jährliche Gebühr in Höhe von € 0,42 je Quadratmeter. Für die Einleitung von Dach-, Vor-, Parkplätzen und sonstigen befestigten Flächen bis 800 m² (Freifläche) wird keine Gebühr verrechnet.

Die Kanalbenützungsgebühr und die Bereitstellungsgebühr sind vierteljährlich am 15.2. 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

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