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Wasserverbrauchsgebühren

Für die Abgeltung der vom tatsächlichen Wasserverbrauch unabhängigen Kosten wird je angeschlossenes Grundstück eine Grundgebühr in einer Höhe von EUR 115,20 eingehoben. Diese beinhaltet eine Abnahmemenge von 60 m³.

Zusätzlich wird eine verbrauchsabhängige Gebühr eingehoben. Diese beträgt für die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossene Grundstücke bei einer Abnahmemenge ab dem 60 m³, EUR 1,92 m³. 

Für die beigestellten Funkwasserzähler der Größe 2,5 m³ und 16,0 m³, sowie der analogen Wasserzähler der Größe 50,0 m³ und 80,0 m³ ist eine Gebühr in der nachstehend angeführten Höhe zu entrichten. Sie beträgt je Wasserzähler und Kalenderjahr:

2,5 m³ pro StundeEUR 15,33 pro Jahr
16,0 m³ pro StundeEUR 38,33 pro Jahr
50,0 m³ pro StundeEUR 134,47 pro Jahr
80,0 m³ pro StundeEUR 153,64 pro Jahr


Gültig ab 01.01.2026

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